Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

 

Fotostudio Krenzien | Peter Krenzien | Lüneburg

Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Fotostudio Krenzien vom Kunden erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Ware“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotostudio Krenzien hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos, Werbeanzeigen, Internetseiten, Logos, Grafik-Layouts, Skizzen usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Fotostudio Krenzien steht das Urheberrecht an der Ware nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Fotostudio Krenzien hergestellte Ware ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.

3. Überträgt Fotostudio Krenzien Nutzungsrechte an seiner Ware, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fotostudio Krenzien.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Ware wird Fotostudio Krenzien, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber -> „© by Fotostudio Krenzien“ der Ware genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Originaldaten der Ware (Negative bzw. die Bilddateien oder die offenen Layoutdaten) verbleiben bei Fotostudio Krenzien.

Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

1. Für die Leistungen von Fotostudio Krenzien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen. Der Stundensatz im Bereich Fotografie beträgt min. 45 Euro – im Bereich Werbung / Design / Marketing 60 Euro zzgl. MwSt.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Fotostudio Krenzien bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum vonFotostudio Krenzien. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Fotostudio Krenzien bis zur vollständigen Bezahlung.

4. Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Fotostudio Krenzien mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fotostudio Krenzien behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Zahlt der Kunde einen Auftrag nicht bar sondern per Rechnung, ist Fotostudio Krenzien berechtigt eventuelle Datenträger, Rohdaten und hochauflösendes Bildmaterial bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

6. Bild- und Fotoreklamationen müssen sofort bei erhalt der Ware beanstandet werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

7. Bei nicht erscheinen eines festeigentragen Studiotermin wird eine Studioreservierungsgebühr von 30.00€ fällig.

8. Bei Bestellung von Fotos wird der anzufallende Betrag sofort fällig.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotostudio Krenzien, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fotostudio Krenzien haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Fotostudio Krenzien oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Fotostudio Krenzien – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Ware nach der Auslieferung an den Kunden ist ausgeschlossen.

2 . Fotostudio Krenzien verwahrt die Original-Ware sorgfältig. Fotostudio Krenzien ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von aufbewahrte Original-Ware nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Fotostudio Krenzien haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Ware nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Kunde versichert, dass er an allen an Fotostudio Krenzien übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Fotostudio Krenzien berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Studio- oder Geschäftsräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt Fotostudio Krenzien dem Kunden Ware zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählte Ware innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden bzw. zu löschen. Für verlorene oder beschädigte Ware kann Fotostudio Krenzien, sofern Fotostudio Krenzien den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Wird die Ware nicht in der 7 Tage-Frist an Fotostudio Krenzien zurückgeschickt bzw. abgelehnt, gilt diese als angenommen und wird komplett in Rechnung gestellt.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotostudio Krenzien nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotostudio Krenzien, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotostudio Krenzien auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann Fotostudio Krenzien Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Ware sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fotostudio Krenzien bestätigt worden sind. Fotostudio Krenzien. haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Storniert der Kunde einen Auftrag, wird wie folgt berechnet::

Storno länger als 6 Wochen vor dem Termin: 10 %,

Storno sechs (36 Tage) bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %,

weniger als 28 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von Fotostudio Krenzien

Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware bei Fotostudio Krenzien. in schriftlicher Form eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angeommen.

 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Fotostudio Krenzien verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Fotostudio Krenzien auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotostudio Krenzien. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotostudio Krenzien digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

 

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung der Ware von Fotostudio Krenzien im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischenn Fotostudio Krenzien und dem Kunden gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio Krenzien.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Fotostudio Krenzien auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotostudio Krenzien.

4. Fotostudio Krenzien ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Kunde, dass Fotostudio Krenzien ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat Fotostudio Krenzien dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Fotostudio Krenzien verändert werden.

7. Der Kunde bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandene Ware zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.

 

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz vonFotostudio Krenzien. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen von Fotostudio Krenzien an. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung